Am 2. November 2021 wurde die Privatklägerin von der Jugendanwältin des Kantons Zürich ein weiteres Mal befragt (AS 491 ff.). Die Vorinstanz befragte die Privatklägerin zudem im Rahmen der Hauptverhandlung vom 23. September 2022 (ASKJ 104 ff.). Zusammengefasst ergibt sich aus den Aussagen der Privatklägerin folgender Ablauf der Geschehnisse (vgl. US 16 f.): Sie und der Jugendliche seien, als sie draussen angekommen seien, zunächst etwas von den Leuten, die dort am Anstehen gewesen seien, weg- und von dort dann noch etwas nach hinten gegangen. Sie selbst habe da zum Club zurückgehen wollen.