H.___ schlug vor, mit der Privatklägerin an die frische Luft zu gehen. Der Jugendliche ging mit der Privatklägerin voraus und stützte sie beim Gehen, H.___ und die weitere Kollegin I.___ folgten nach, beim Hinausgehen verlor man sich aber offenbar aus den Augen. Draussen angekommen, begab sich der Jugendliche mit der Privatklägerin, die er nach wie vor stützte, via [Strasse] an der [Firma] [Ort 1] vorbei bis zu einer Wiese am Ende des asphaltierten Wegs, wo es u.a. Parkplätze hatte (AS 442, 452, 483, 175, 469, 472, 476, 496 f., 501; ASKJ 109, 090 f., 097; Pläne AS 459, 188, ASKJ 119).