Der Jugendliche war also bereits mehrfach über seine Rechte aufgeklärt worden, als die körperliche Untersuchung vorgenommen wurde. In Kenntnis dieser Rechte äusserte er sich freiwillig und legte seine Sicht des Geschehens dar (insbesondere in Zusammenhang mit einem Sturz, einer Hautabschürfung am linken Oberschenkel und einem Faustschlag gegen den Hinterkopf). Eine eigentliche Befragung fand indes nicht statt. Zudem ist festzuhalten, dass sich die relevanten Erkenntnisse aus der körperlichen Untersuchung nicht aus den dortigen Angaben des Jugendlichen ergeben.