E.___ zog ihre Hose jeweils wieder hoch und teilte verbal mit, dass sie dies nicht wolle. Sie konnte sich aufgrund ihres alkoholisierten Zustands und der körperlichen Überlegenheit von A.___ jedoch nicht aus der Situation befreien. Als E.___ lauter zu schreien begann, schlug A.___ sie mit der flachen Hand ins Gesicht. Daraufhin konnte sich E.___ lösen. A.___ entfernte sich, als sich zwei ihm und E.___ unbekannte Personen genähert hatten, die durch das Schreien von E.___ aufmerksam geworden waren. Weil E.___ sich schlussendlich doch noch aus der Situation befreien konnte, ohne dass A.___ die beabsichtigte sexuelle Handlung vornehmen konnte, blieb es beim Versuch.