Die Jugendanwaltschaft des Kantons Solothurn verzichtete mit Eingabe vom 25. März 2024 auf eine Anschlussberufung (ASB 012). Die Privatklägerin, vertreten durch Rechtanwältin Géraldine Walker, verzichtete auf das Stellen von Anträgen (ASB 015 ff.). 14. Mit Verfügung vom 17. Mai 2024 wurde die amtliche Verteidigung des Jugendlichen durch Rechtsanwältin Sarah Trüb für das Berufungsverfahren bestätigt (ASB 015). 15. Am 5. November 2024 fand die Berufungsverhandlung statt. II. Anwendbares Recht und Übergangsbestimmungen 1. Gemäss § 31 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO;