An die Kosten des Verfahrens, mit einer Urteilsgebühr von CHF 3'600.00, total CHF 6'190.00, hat A.___ CHF 1'200.00 zu bezahlen. Im Übrigen gehen die Kosten zulasten des Staates Solothurn. 11. Mit Eingabe seiner amtlichen Verteidigerin vom 29. September 2022 meldete der Jugendliche die Berufung an (ASKJ 166). 12. Nach Zustellung des begründeten Urteils am 28. Februar 2024 erklärte der Jugendliche mit Eingabe der amtlichen Verteidigerin vom 18. März 2024 die Berufung (Aktenseiten Berufungsgericht [ASB] 002 ff.).