Das Kantonale Jugendgericht fällte im Anschluss folgendes Urteil (ASKJ 175 ff.): 1. A.___ hat sich der versuchten sexuellen Nötigung, begangen am 17. Oktober 2021, schuldig gemacht (Vorhalt gemäss Anklageverfügung vom 26. April 2022). 2. A.___ wird zu einem Freiheitsentzug von 4 Wochen verurteilt, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 1 Jahr. 3. A.___ werden 2 Tage Haft an den Freiheitsentzug gemäss Ziff. 2 hiervor angerechnet. 4. Für die Dauer der Probezeit gemäss Ziff. 2 hiervor wird für A.___ Bewährungshilfe angeordnet. Die Bewährungshilfe des Kantons Solothurn wird mit deren Durchführung beauftragt.