9. Mit Anklageverfügung vom 26. April 2022 (AS 001 ff.) überwies die Jugendanwältin die Akten dem Kantonalen Jugendgericht zur Beurteilung des Jugendlichen wegen versuchter sexueller Nötigung (Art. 189 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB). 10. Im Rahmen der Hauptverhandlung vom 23. September 2022 wurden durch das Kantonale Jugendgericht H.___ als Zeugin sowie die Privatklägerin und der Jugendliche mit audiovisueller Aufzeichnung befragt (Aktenseiten Kantonales Jugendgericht [ASKJ] 089 ff.). Das Kantonale Jugendgericht fällte im Anschluss folgendes Urteil (ASKJ 175 ff.