Am 4. November 2021 wurde das bis zu diesem Zeitpunkt im Kanton Zürich geführte Verfahren zuständigkeitshalber von der Jugendanwaltschaft des Kantons Solothurn übernommen (AS 771 ff.). Die neu zuständige Jugendanwältin des Kantons Solothurn befragte den Jugendlichen am 25. Januar 2022 im Beisein seiner amtlichen Verteidigerin zur Sache und zur Person (AS 173 ff.) und erliess am 26. Januar 2022 eine Jugendverfügung (Strafbefehl), mit welcher sie den Jugendlichen wegen versuchter sexueller Nötigung zu einem Freiheitsentzug von 4 Wochen, unter Gewährung des bedingten Vollzuges bei einer Probezeit von 2 Jahren und Anordnung der Bewährungshilfe, verurteilte (AS 004 ff.). 8.