Am 2. November 2021 fand eine Einvernahme der Privatklägerin durch die Jugendanwältin unter Gewährung des Teilnahmerechts des Jugendlichen und seiner amtlichen Verteidigerin statt (AS 491 ff.). 7. Am 4. November 2021 wurde das bis zu diesem Zeitpunkt im Kanton Zürich geführte Verfahren zuständigkeitshalber von der Jugendanwaltschaft des Kantons Solothurn übernommen (AS 771 ff.).