Die Privatklägerin musste von den anwesenden Personen gestützt werden und war nur begrenzt ansprechbar (vgl. Rapport Kantonspolizei Zürich vom 17.10.2021, Aktenseite [AS] 403). Sie gab jedoch gegenüber der Polizei an, der Cousin einer Kollegin habe versucht, sie zu vergewaltigen. Es sei jedoch nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen. Die Privatklägerin wurde in der Folge durch die Sanität ins Universitätsspital Zürich überführt. Vor Ort wurden durch die Polizei die beiden Auskunftspersonen F.___ und G.___ mündlich befragt (vgl. Rapport, AS 402 f.). 2. Um 02:50 Uhr wurde der beschuldigte Jugendliche A.___ (nachfolgend: Jugendlicher) vor Ort durch die Polizei vorläufig festgenommen.