------------ Die Strafkammer des Obergerichts zieht in Erwägung: I. Prozessgeschichte 1. Am Sonntag, 17. Oktober 2021, um 01:18 Uhr, ging eine telefonische Meldung einer Drittperson bei der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Zürich ein, welche in der Folge mehrere Patrouillen zum Ereignisort in der Nähe des [Nachtclubs] in einem Industriegebiet in [Ort 1] schickte. Vor dem Haupteingang des Clubs traf die Polizei auf E.___ (nachfolgend: Privatklägerin) sowie mehrere weitere Personen. Die Privatklägerin musste von den anwesenden Personen gestützt werden und war nur begrenzt ansprechbar (vgl. Rapport Kantonspolizei Zürich vom 17.10.2021, Aktenseite [AS] 403).