1. Es sei die Verletzung des Beschleunigungsgebotes im Dispositiv festzustellen. 2. A.___ sei von Schuld und Strafe vollumfänglich freizusprechen. Eventualiter sei zufolge der festzustellenden Verletzung des Beschleunigungsgebotes von einer Bestrafung von A.___ abzusehen und demnach auch auf die Anordnung von Bewährungshilfe zu verzichten, unter Anrechnung der Haft. 3. Die Zivilklage der Privatklägerin (E.___) sei vollumfänglich abzuweisen; eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen. 4. Die Verfahrenskosten, inkl. Kosten der amtlichen Verteidigung seien definitiv auf die Staatskasse zu nehmen.