für die Jugendanwaltschaft als Anklägerin: 1. A.___ sei im Sinne der Anklageverfügung vom 26. April 2022 schuldig zu sprechen wegen versuchter sexueller Nötigung, begangen am 17. Oktober 2021 in [Ort 1], zum Nachteil von E.___. 2. Auf die Anordnung einer Schutzmassnahme sei zu verzichten. 3. A.___ sei mit einem Freiheitsentzug von 4 Wochen zu bestrafen, unter Gewährung des bedingten Vollzugs mit einer Probezeit von 1 Jahr. 4. Für den Fall des Vollzugs der ausgesprochenen Strafe sei die ausgestandene Untersuchungshaft von 2 Tagen anzurechnen. 5. Für die Dauer der Probezeit sei Bewährungshilfe für A.