_, Untersuchungsbeamter Jugendanwaltschaft, als Zuschauer 5. D.___, Rechtspraktikantin Jugendanwaltschaft, als Zuschauerin In Bezug auf den Ablauf der Berufungsverhandlung, die Einvernahme des beschuldigten Jugendlichen sowie in Bezug auf die von der Jugendanwaltschaft und der Verteidigerin des beschuldigten Jugendlichen vorgebrachten Begründungen der Anträge wird auf das Verhandlungsprotokoll, das Einvernahmeprotokoll (inkl. Tonaufnahme), die schriftlich eingereichten Anträge und Plädoyernotizen sowie die Notizen zu den Anträgen und den Plädoyers in den Akten verwiesen. Es stellen und begründen folgende Anträge: Jugendanwältin B.___ für die Jugendanwaltschaft als Anklägerin: 1. A._