Kosten der Gutachter), werden wie folgt auferlegt: A.___ unter solidarischer Haftbarkeit seiner Eltern: ¾ entspr. CHF 1'650.00, Staat ¼ entspr. CHF 550.00. Die Kosten der Gutachter erliegen auf dem Staat. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Erhalt des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist beginnt am Tag nach dem Empfang des begründeten Urteils zu laufen und wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.