Vorbehalten bleibt im Umfang von 75 % der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren (entspr. CHF 7'320.50), sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse von A.___ bzw. seinen Eltern (solidarische Haftbarkeit) erlauben. 11. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens mit einer Staatsgebühr von CHF 3'000.00, total CHF 18'390.00, werden wie folgt auferlegt: A.___ hat unter solidarischer Haftbarkeit seiner Eltern CHF 3'180.00 zu bezahlen. Im Übrigen gehen die Kosten zulasten des Staates. 12. Die Kosten des Berufungsverfahrens mit einer Staatsgebühr von CHF 2'000.00, total CHF 2'200.00 (exkl. Kosten der Gutachter), werden wie folgt auferlegt: A.