Mehrwertsteuer; entspr. CHF 898.00), sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse von A.___ bzw. seinen Eltern (Letztere nur betr. Rückforderung Staat) erlauben. Für den Rückforderungsanspruch des Staates haften die Eltern solidarisch. 10. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.___, Rechtsanwalt Konrad Jeker, wird für das Berufungsverfahren auf CHF 9'760.65 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) festgesetzt, zahlbar durch den Staat, v.d. die Zentrale Gerichtskasse. Vorbehalten bleibt im Umfang von 75 % der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren (entspr. CHF 7'320.50),