inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. 8. Gemäss teilweise rechtskräftiger Ziffer 7 des Urteils des Kantonalen Jugendgerichts vom 28. Juni 2019 wurde die Entschädigung des vormaligen amtlichen Verteidigers von A.___, Rechtsanwalt Martin Vogt, für das erstinstanzliche Verfahren auf CHF 10'914.75 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) festgesetzt, zahlbar durch den Staat, v.d. die Zentrale Gerichtskasse. Vorbehalten bleibt im Umfang von 15 % der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren (entspr. CHF 1'637.20), sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse von A.___ bzw. seinen Eltern (solidarische Haftbarkeit) erlauben.