sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse von A.___ bzw. seinen Eltern (solidarische Haftbarkeit) erlauben. Eine Nachforderung wird nicht geltend gemacht. Demnach wird in Anwendung der Art. 47 und 187 Ziff. 1 StGB Art. 1 Abs. 2, 11 und 21 Abs. 1 lit. f JStG Art. 41 ff. OR Art. 3 Abs. 1, 25 Abs. 2, 38, 40 und 44 JStPO Art. 126, 135, 138 und 422 ff. StPO festgestellt und erkannt: 1. Im vorliegenden Verfahren wurde das Beschleunigungsgebot verletzt. 2. A.___ hat sich der sexuellen Handlung mit einem Kind, begangen am [Datum in 2018], schuldig gemacht. 3. Von einer Strafe wird abgesehen. 4. A.___ wird gegenüber C.___