Dazu kommen 5,5 Stunden für die Hauptverhandlung. Insgesamt werden somit 49 Stunden vergütet, entsprechend einem Honorar von CHF 8'820.00, zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer von CHF 9'760.65. Demnach wird die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.___, Rechtsanwalt Konrad Jeker, für das Berufungsverfahren auf CHF 9'760.65 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) festgesetzt, zahlbar durch den Staat, v.d. die Zentrale Gerichtskasse. Vorbehalten bleibt im Umfang von 75 % der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren (entspr. CHF 7'320.50), sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse von A.___ bzw. seinen Eltern (solidarische Haftbarkeit) erlauben.