Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Jeker, weist für das Berufungsverfahren einen Arbeitsaufwand von 43,52 Stunden aus. Der geltend gemachte Aufwand bewegt sich – auch unter Berücksichtigung des Aufwandes des amtlichen Verteidigers im Vor- und erstinstanzlichen Verfahren – an der obersten vertretbaren Grenze. Dazu kommen 5,5 Stunden für die Hauptverhandlung.