Vorbehalten bleiben im Umfang von 75 %: Der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren (entspr. CHF 3'429.15) und der Nachzahlungsanspruch der unentgeltlichen Rechtsbeiständin (75 % der Differenz zum vollen Honorar zu CHF 230.00 pro Stunde zuzügl. Mehrwertsteuer; entspr. CHF 898.00), sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse von A.___ bzw. seinen Eltern (Letztere nur betr. Rückforderung Staat) erlauben. Für den Rückforderungsanspruch des Staates haften die Eltern solidarisch. 2.2.3 Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Jeker, weist für das Berufungsverfahren einen Arbeitsaufwand von 43,52 Stunden aus.