In diesem Sinne ist festzuhalten, dass die Rechtsprechung Genugtuungen aus Vergewaltigung erwachsener Opfer zwischen CHF 15'000.00 und CHF 30'000.00 zuspricht. Für sexuelle Handlungen ohne Erzwingen der Penetration bei besonders schutzwürdigen Personen unter Missbrauch eines Abhängigkeits- oder Vertrauensverhältnisses liegt der Rahmen der Basisgenugtuung bezogen auf Schadenereignisse der Jahre 2005 - 2012 zwischen CHF 5'000.00 und CHF 10'000.00 resp. bei Vergehen mittlerer Schwere zwischen CHF 3'000.00 und CHF 5'000.00 (vgl. Klaus Hütte/Harry Landolt, Genugtuungsrecht, Grundlagen zur Bestimmung der Genugtuung, Zürich 2013, Bd. 1, S. 173 und 175).