Insbesondere bei Sexualdelikten ist die Festlegung der Genugtuungssumme schwierig. Der Unrechtsgehalt der verschiedenen Sexualdelikte weist erhebliche graduelle Unterschiede auf. Es sind deshalb in besonderem Masse die Art und Schwere der Tat wie auch die Intensität und die Dauer der Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Opfers zu gewichten. Bei sexuellem Missbrauch von Kindern ist folgenden Kriterien besondere Beachtung zu schenken: Alter des Opfers, Abhängigkeitsverhältnis, Missbrauch eines besonderen Vertrauensverhältnisses, Art der Missbrauchshandlungen, Gefühle und Erfahrungen des Opfers.