_ ausgeschlossen werden. Denn es fand in [Stadt] an besagtem Fest tatsächlich auf dem WC etwas statt und dabei sah C.___ den Penis von A.___, dies schilderte eben auch der beschuldigte Jugendliche. Und dieser Vorfall dürfte als Quelle der Schilderungen doch unvergleichbar naheliegender sein als eine theoretisch allenfalls mögliche öffentliche Diskussion oder dergleichen, für welche es aber absolut keine konkreten Hinweise gibt, dass C.___ so etwas einmal mitverfolgt, geschweige denn verstanden hätte.