nichts davon wusste. Auch war C.___ (und ihre Mutter) nicht in den innerfamiliären Konflikt involviert. Somit ergibt sich auch daraus nicht ein Motiv für eine Falschanschuldigung. Dass allenfalls E.___ der Täter sein könnte, seitens von C.___ also eine Übertragung auf eine andere Person stattgefunden hätte, kann ebenfalls ausgeschlossen werden, berichtete A.___ doch selbst vom Vorfall im WC mit C.___. Er führte sogar aus, sie habe seinen Penis gesehen. Dass nun am selben Nachmittag gleich zwei Vorfälle passiert wären im WC, einer mit A.___ und einer mit E.___, und in beiden Fällen C.___ den Penis ihres Gegenübers gesehen hätte, ist schlicht realitätsfremd.