Sie hätte sich dann aber mit ihrem Bruder und ihrem Lebenspartner sowie mit der Privatklägerin absprechen müssen. An dieser Stelle sei auch daran erinnert, wie die Erstaussage der Privatklägerin gemäss der Schilderung von H.___ zu Stande kam: zuerst habe die Mutter ihm erzählt, dass der Beschuldigte sie am Fest belästigt habe. Dann seien bei ihm Erinnerungen an einen früheren Vorfall in der Wohnung der Urgrossmutter wieder hochgekommen. Das sei der Grund gewesen, weshalb er mit der Privatklägerin das Gespräch gesucht habe. Auch diese Aussage erscheint sehr anschaulich, detailliert und nachvollziehbar und spricht gegen ein Komplott.