Auch hinsichtlich der weiteren Aussagen der Mutter der Privatklägerin betreffend das von ihr wahrgenommene Verhalten des Jugendlichen ihr gegenüber anlässlich ihrer Geburtstagsparty sowie anlässlich des Festes am Tattag in [Stadt] sowie das Beobachten des «Strümpfe-Anziehens» vor der Stadtführung sind detailliert, anschaulich und auch einigermassen ausserordentlich, so dass man nicht unbedingt erwarten würde, dass jemand so etwas erfindet. Natürlich ist ein Komplott seitens der Mutter der Privatklägerin grundsätzlich nicht auszuschliessen. Sie hätte sich dann aber mit ihrem Bruder und ihrem Lebenspartner sowie mit der Privatklägerin absprechen müssen.