Bei Nachfragen habe ein unterschiedlich starker suggestiver Charakter festgestellt werden können. Auch die Verwendung von Puppen bei der Grossmutter wurde von den Sachverständigen als möglicher Suggestiveffekt erkannt, wie auch der Umstand, dass die Privatklägerin von ihrer Mutter beim Waschen unter der Dusche relativ stark zu Aussagen gedrängt worden sei und die Mutter angesichts ihrer eigenen Feststellungen eine entsprechende Erwartungshaltung gehabt habe (S. 56 ff.). Zusammenfassend kamen die Sachverständigen dann zu folgendem Schluss: es seien gewisse suggestive Anteile bei den Gesprächen und Aussagen der Privatklägerin festzustellen.