Berücksichtigt wurden auch innerfamiliäre Konflikte sowie Gerüchte über allfälligen sexuellen Missbrauch gegenüber der Mutter der Privatklägerin und deren Bruder. Ebenso bezogen die Sachverständigen allfällige Beobachtungen und Erfahrungen der Privatklägerin in Bezug auf Sexualität (Kenntnisnahme von pornografischem Material oder sexuellen Handlungen von Personen aus ihrem Umfeld, allfälliger Missbrauch durch andere Täterschaft) mit in ihre Untersuchungen ein (soweit es möglich war, entsprechende Informationen zu erlangen).