Die Sachverständigen beleuchteten detailliert, wie und unter welchen Voraussetzungen es zu den ersten Aussagen der Privatklägerin im familiären Umfeld gekommen ist, und berücksichtigten allfällige suggestive Fragestellungen durch die Angehörigen (die Mutter der Privatklägerin, deren [Partner] und [Bruder] sowie die Grossmutter). Berücksichtigt wurden auch innerfamiliäre Konflikte sowie Gerüchte über allfälligen sexuellen Missbrauch gegenüber der Mutter der Privatklägerin und deren Bruder.