Das vorliegende Glaubhaftigkeitsgutachten vom 23. Oktober 2018 wurde durch zwei fachlich ausgewiesene Sachverständige in Kenntnis sämtlicher Verfahrensakten erstellt. Lic. phil. G.___ hat die Privatklägerin persönlich untersucht und deren Aussagetüchtigkeit nachvollziehbar und überzeugend bejaht. Dabei folgte er den in der Literatur geschilderten Kriterien (S. 36 ff. des Gutachtens). Weiter analysierten die Sachverständigen ausführlich die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der Aussage der Privatklägerin (Aussagegenese, s. S. 18 ff., 40 ff. des Gutachtens), dies wiederum unter Beachtung der einschlägigen Literatur.