Die Wahl der Methode muss aber begründet sein. Die wissenschaftlichen Standards müssen eingehalten und die Schlussfolgerungen transparent sowie für die Verfahrensbeteiligten nachvollziehbar dargestellt sein. Die mündliche Erläuterung des Gutachtens bietet Gelegenheit, Unklarheiten zu beseitigen und durch direkte Kommunikation zwischen der Strafbehörde, dem Sachverständigen und den Verfahrensbeteiligten das Verständnis für die aufzuklärenden Zusammenhänge zu fördern» (E. 2.3.3 mit Hinweisen). 2.4 Das vorliegende Glaubhaftigkeitsgutachten vom 23. Oktober 2018 wurde durch zwei fachlich ausgewiesene Sachverständige in Kenntnis sämtlicher Verfahrensakten erstellt.