2.3 Im Entscheid 6B_1006/2017 vom 24. Oktober 2018 hielt das Bundesgericht zur Methodik der Glaubhaftigkeitsbegutachtung folgendes fest: «Nach der Rechtsprechung ist es bei der Erstellung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens Aufgabe des Sachverständigen, auf Grundlage der mit wissenschaftlichen Methoden erhobenen und ausgewerteten Befunde und Anknüpfungstatsachen eine Wahrscheinlichkeitseinschätzung des Erlebnisbezugs einer Aussage abzugeben.