Nonverbale und paraverbale Verhaltensweisen würden als zu inkonsistent gelten, als dass sich darauf die Beurteilung stützen könnte. Auch kindliches Spielverhalten, insbesondere mit anatomischen Puppen, die nicht zu diesem Zweck entwickelt wurden, erlaube keine zuverlässigen Schlussfolgerungen. Aus keinem wie auch immer gearteten Verhalten des Kindes lasse sich ein tatsächlich erlittener sexueller Missbrauch mit der notwendigen Sicherheit ableiten; selbst sexualisierte Verhaltensweisen seien keine verlässlichen Hinweise auf sexuelle Übergriffe. Bestünde ein hoch suggestiver Kontext, seien Hinweisgesten wie Worte auf diesem Hintergrund zu bewerten;