Das Bundesgericht hat sich im Entscheid BGE 128 I 81 ausführlich zur Methodik der Glaubhaftigkeitsbegutachtung geäussert und dabei im Wesentlichen folgendes festgehalten: Für die Abklärung des Wahrheitsgehalts von kindlichen Zeugenaussagen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch bestehen fachliche Standards. Neben der Überprüfung von Motivationslage und kognitiven Fähigkeiten der kindlichen Zeugen hat sich die ursprünglich auf Undeutsch zurückgehende und hernach in der aussagepsychologischen Fachliteratur weiterentwickelte Aussageanalyse weitgehend durchgesetzt.