Ebenso kann auf die zutreffenden allgemeinen Ausführungen im erstinstanzlichen Urteil zur Beweiswürdigung, insb. zum Grundsatz «in dubio pro reo» (S. 20), zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen und zur Glaubhaftigkeitsbegutachtung (S. 21 f.) verweisen werden. Weiter wird auf die detaillierten Protokolle der Einvernahmen vor dem Berufungsgericht verwiesen. 2. Würdigung des Glaubhaftigkeitsgutachtens vom 23. Oktober 2018 2.1 Das Bundesgericht hat sich im Entscheid BGE 128 I 81 ausführlich zur Methodik der Glaubhaftigkeitsbegutachtung geäussert und dabei im Wesentlichen folgendes festgehalten: