IV. Beweiswürdigung und massgebender Sachverhalt 1. Vorbemerkungen Die Vorinstanz hat die relevanten Aussagen der Parteien und Zeugen (S. 6 ff. des erstinstanzlichen Urteils) sowie den Inhalt des Glaubhaftigkeitsgutachtens vom 23. Oktober 2018 (S. 26 ff.) detailliert und zutreffend zusammengefasst. Darauf kann verwiesen werden. Ebenso kann auf die zutreffenden allgemeinen Ausführungen im erstinstanzlichen Urteil zur Beweiswürdigung, insb. zum Grundsatz «in dubio pro reo» (S. 20), zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen und zur Glaubhaftigkeitsbegutachtung (S. 21 f.) verweisen werden.