Der Beschuldigte habe sie am «Füdli» angefasst. Auch H.___ gab dem Sachverständigen gegenüber an, er habe gemerkt, dass die Privatklägerin komisch gewesen sei nach dem Fest. Die Mutter habe ihm berichtet, der Beschuldigte habe sich ihr gegenüber komisch verhalten und sie gefragt, ob sie mit ihm schlafen wolle. Er habe dann die Privatklägerin gefragt, wie es mit dem Beschuldigte gewesen sei. Diese habe darauf nicht geantwortet und beschämt auf den Boden geschaut. So reagiere sie immer, wenn etwas passiert sei, das sie nicht sagen wolle. Als dann E.___ gekommen sei, sei eben herausgekommen, dass der Beschuldigte die Privatklägerin am «Füdli» angefasst habe.