Am 12. Februar 2021 gingen die verlangten Unterlagen der Sachverständigen beim Berufungsgericht ein und wurden mit Verfügung gleichen Tages den Parteien in Kopie zur Kenntnis gesandt (ASB 56 ff.). 23. Am 9. Juli 2021 ging ein Arztzeugnis von Facharzt I.___ über den Zeugen E.___ ein. Dieser könne aufgrund von psychischen Schwierigkeiten nicht vor Gericht erscheinen. Mit Verfügung des Instruktionsrichters vom 12. Juli 2021 wurde das Dispensationsgesuch von E.___ abgewiesen. 24. Am 13. Juli 2021 erkundigte sich E.___ telefonisch über den Grund der Abweisung seines Dispensationsgesuchs.