Am 2. Februar 2021 wurden die Parteien sowie Sachverständige, Auskunftspersonen und Zeugen zur Berufungsverhandlung auf den 14. Juli 2021 vorgeladen. Gleichzeitig wurden die Sachverständigen Dr. F.___ und lic. phil. G.___ ersucht, dem Gericht, falls vorhanden, die Aufzeichnungen über die geführten Telefonate bzw. Gespräche vom 23. Mai 2018, 13. September 2018, 11. Oktober 2018 und 17. Oktober 2018 (siehe Gutachten Seite 6) bis 23. Februar 2021 einzureichen (ASB 42 f.). 22. Am 12. Februar 2021 gingen die verlangten Unterlagen der Sachverständigen beim Berufungsgericht ein und wurden mit Verfügung gleichen Tages den Parteien in Kopie zur Kenntnis gesandt (ASB 56 ff.).