18. Am 28. Oktober 2020 hob der Präsident des Berufungsgerichts das Mandat von Rechtsanwalt Vogt auf und setzte neu Rechtsanwalt Jeker als amtlichen Verteidiger ein (ASB 17). 19. Am 3. November 2020 teilte Rechtsanwältin Selig mit, die Privatklägerin verzichte auf eine Anschlussberufung sowie die Stellung von Beweisanträgen (ASB 18). 20. Mit Beschluss vom 11. Januar 2021 wies das Berufungsgericht den Antrag des Jugendlichen auf Einstellung des Verfahrens zufolge Verletzung des Beschleunigungsgebotes ab (ASB 28 ff.). 21. Am 2. Februar 2021 wurden die Parteien sowie Sachverständige, Auskunftspersonen und Zeugen zur Berufungsverhandlung auf den 14. Juli 2021 vorgeladen.