Am 3. Juli 2019 teilte Rechtsanwalt Konrad Jeker dem Jugendgericht mit, dass er neu mit der Interessenwahrung des Jugendlichen betraut sei, und meldete gleichzeitig die Berufung an (AS 352). 14. Am 9. September 2019 sistierte der Jugendgerichtspräsident das Mandat des amtlichen Verteidigers Rechtsanwalt Vogt (AS 357). 15. Am 29. September 2020 wurde dem Jugendlichen das begründete Urteil zugestellt (AS 420). 16. Am 16. Oktober 2020 ging die Berufungserklärung beim Obergericht ein (Akten Berufungsverfahren S. [nachfolgend ASB] 4 ff.). Gleichzeitig stellte der Verteidiger mehrere Verfahrensanträge. 17. Am 27. Oktober 2020 teilte der Jugendanwalt mit, er verzichte auf Beweisanträge (ASB 16).