Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.___, Rechtsanwalt Martin Vogt, wird auf CHF 10'914.75 (54.45 Stunden zu CHF 180.00 pro Stunde, inkl. Auslagen von CHF 333.40 sowie MWST zu 7.7 % von CHF 780.35) festgesetzt und ist zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat zu zahlen (auszahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse Solothurn). Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren, sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse von A.___ bzw. seinen Eltern (solidarische Haftbarkeit) erlauben. 8.