Die Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsbeiständin von C.___, Rechtsanwältin Stephanie Selig, wird auf CHF 3'934.40 (17.82 Stunden zu CHF 180.00 pro Stunde und 2.25 Stunden zu CHF 90.00 pro Stunde, inkl. Auslagen von CHF 243.00 sowie MWST zu 7.7 % von CHF 281.30) festgesetzt und ist zufolge ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse von A.___ vom Staat zu zahlen (auszahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse Solothurn).