Am 19. Juni 2018 wurde der Privatklägerin die unentgeltliche Rechtspflege unter Einsetzung von Rechtsanwältin Stephanie Selig als amtliche Rechtsbeiständin gewährt (AS 8, 51 f.). 10. Am 23. Oktober 2018 ging das Gutachten von Dr. F.___ bei der Jugendanwaltschaft ein (AS 9, 186 ff.). 11. Am 8. Januar 2019 stellte die Jugendanwaltschaft das Verfahren hinsichtlich der Vorhalte der sexuellen Handlungen mit einem Kind bzw. sexuelle Belästigung, angeblich begangen am [Datum im 2017] in [Ort] (der Jugendliche soll die Privatklägerin am Bauch gestreichelt haben), ein und erhob hinsichtlich des Vorwurfs der sexuellen Handlungen mit einem Kind, angeblich begangen am [