Am 6. Februar 2018 konstituierte sich C.___ (nachfolgend Privatklägerin) als Privatklägerin und reichte eine Anwaltsvollmacht für Rechtsanwältin Stephanie Selig ein (AS 93 f.). 6. Am 4. April 2018 wurde eine zweite polizeiliche Videobefragung der Privatklägerin unter Gewährung der Parteirechte durchgeführt (AS 149 ff.). 7. Am 23. April 2018 erfolgte eine Einvernahme des Jugendlichen durch den Jugendanwalt (AS 163 ff.). 8. Am 16. Mai 2018 wurde Dr. med. F.___ mit der Ausarbeitung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens über die Privatklägerin beauftragt (AS 8, 53 ff.). 9. Am 19. Juni 2018 wurde der Privatklägerin die unentgeltliche Rechtspflege unter Einsetzung von Rechtsanwältin Stephanie