Am Dienstag, 16. Januar 2018, 15:00 Uhr, meldete D.___, die Mutter von C.___ ([…]), der Polizei Kanton Solothurn […], dass ihr [Verwandter] A.___ (geb. […], nachfolgend der Jugendliche) an ihrer Tochter sexuelle Handlungen vorgenommen habe (Akten Seite [nachfolgend AS] 10 ff.). Am folgenden Tag wurde D.___ (nachfolgend Mutter) polizeilich einvernommen (AS 125 ff.). 2. Am 18. Januar 2018 eröffnete der zuständige Jugendanwalt ein Verfahren gegen den Jugendlichen wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit einem Kind, gemäss Art. 187 StGB, ev. sexuelle Belästigung gemäss Art. 198 StGB, angeblich begangen am [Datum in 2017] in [Ort], sowie am [Datum in 2018] in [Stadt] (AS 6).