Rechtsanwältin Selig (gibt die Anträge auch in Schriftform zu den Akten) 1. Der Jugendliche sei schuldig zu sprechen wegen sexueller Handlungen mit einem Kind zNt. der Privatklägerin C.___, begangen am [Datum in 2018] in [Stadt]. 2. Der Jugendliche sei zu verpflichten, der Privatklägerin eine Genugtuungssumme in Höhe von CHF 2'000.00 zu bezahlen, nebst Zins iHv 5% seit dem 15. Januar 2018. 3. Der Jugendliche sei für inskünftig aus und in Zusammenhang mit der verurteilten Straftat anfallenden Kosten dem Grundsatz nach bei einer Haftungsquote von 100% für haftpflichtig zu erklären.